Rechtsprechung - wichtige Urteile und Beschlüsse
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AG FfM Urteil vom 26.11.1998 Az.: 2 Ca 4267/98 (Auszug) (PDF, 195 KB)
Vereinbarung über eine Anpassung der Arbeitszeit mit rechtzeitiger Ankündigung. Dass nach Auffassung der Beklagten eine derartige Ankündigungsfrist nicht branchenüblich ist, ist angesichts des zwingenden Charakters von
§ 4 Abs. 2 BeschFG unerheblich.
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AG Hamm Urteil vom 30.01.2013 Az.: 3 Ca 1634/11 (Auszug) (PDF, 53 KB)
Ein pauschaler Pausenabzug ist unzulässig.
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BAG Beschluss vom 17.11.2015 Az.: 1 ABR 76/13 (Auszug) (PDF, 66 KB)
Die Zeiten für das An- und Ablegen der Dienstkleidung in den Betriebsräumen des Arbeitgebers können ebenso zur verteilungsfähigen Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören, wie die Zeiten, die der Arbeitnehmer braucht, um in Dienstkleidung von dem Ort seines Kleidungswechsels zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen.
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BAG Urteil vom 06.05.2014 Az.: 9 AZR 575/12 (PDF, 155 KB)
Der altehrwürdige Streit um die Anwendung der abweichenden Regelungen zu den Fahrtunterbrechungen. Es werden Pausen und Fahrt- bzw. Arbeitsunterbrechungen bunt durcheinander gewürfelt.
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BAG Urteil vom 08.12.2021 Az.: 10 AZR 641/19 (Auszug) (PDF, 54 KB)
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
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BAG Urteil vom 17.01.1995 Az.: 3 AZR 399/94 (Auszug) (PDF, 48 KB)
§ 315 BGB und § 4 Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung. Rechtzeitige Ankündigung von Arbeitszeit und Freizeitausgleich.
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BAG Urteil vom 18.11.2008 Az.: 9 AZR 737/07 (PDF, 362 KB)
Das Fehlurteil darüber ob § 1 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV) auf das Fahrpersonal von Straßenbahnen zur Anwendung zu kommen hat.
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BAG Urteil vom 27.04.2000 Az.: 6 AZR 861/98 (PDF, 135 KB)
Eine Darstellung der ständigen Rechtsprechung zu Ruhepausen und Kurzpausen von angemessener Dauer.
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EuGH Urteil vom 02.03.2023 Az.: C 477/21 (Pressemitteilung) (PDF, 53 KB)
Die tägliche Ruhezeit ist nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit sondern kommt zu dieser hinzu.
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EuGH Urteil vom 03.10.2000 Az.: C 303/98 (Auszug) (PDF, 52 KB)
Bereitschaftsdienst ist nicht Ruhezeit, sondern Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 93/104/EG definiert als jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Dieses Urteil (SIMAP-Entscheidung), bezüglich der kollektivarbeitsrechtlichen Klage spanischer Ärzte, wurde in Deutschland völlig ignoriert, obwohl die Ruhezeitbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes damit nicht in Einklang zu bringen waren.
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EuGH Urteil vom 09.09.2003 Az.: C 151/02 (Auszug) (PDF, 128 KB)
Die Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet, in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne dieser Richtlinie darstellt, auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch genommen wird, gestattet ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen, so dass die Richtlinie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden. Erst aufgrund dieses Urteils, Klage eines deutschen Arztes (Norbert Jaeger, Kiel), wurde in Windeseile das Arbeitszeitgesetz, das Bereitschaftsdienst als Ruhezeit bestimmte, geändert.
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VG Urteil vom 22.11.2012 Az.: 1 K 4015/11 (Auszug) (PDF, 49 KB)
Inhaltlich geht es in diesem Verwaltungsgerichtsurteil u. a. darum ob die Urlaubstage die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, als Ausgleichstage herangezogen werden dürfen.